Gebärmutterhalskrebs - Die Pap Gruppen
Ein unklarer Befund muss z.B. durch weitere Pap-Tests, eine Kolposkopie
oder einen Test auf Hochrisiko-HPV-Typen weiter abgeklärt werden. Ein
auffälliges (nicht normales) Untersuchungsergebnis bedeutet noch
nicht, dass Sie Krebs haben, sondern ist häufig Hinweis auf eine
Entzündung im Gebärmutterhals oder in der Scheide, die gut behandelt
werden kann.
Auffälliger Befund
Bei verdächtigen Befunden nach wiederholter Kontrolle – sind zur genauen Abklärung bzw. Behandlung weitere Maßnahmen erforderlich: Zumeist wird zunächst eine Scheidenspiegelung (Kolposkopie) zur Betrachtung und Entnahme einer Gewebeprobe (Biopsie) durchgeführt.
Bei Krebsvorstufen wird das befallene Gewebe häufig kegelförmig aus dem Gebärmutterhals herausgeschnitten (Konisation) und kann dann feingeweblich untersucht werden, um weiteren Aufschluss über Art und Ausmaß der Veränderung zu erhalten.
Ein unklarer Befund muss z.B. durch weitere Pap-Tests, eine Kolposkopie oder einen Test auf Hochrisiko-HPV-Typen weiter abgeklärt werden. Ein auffälliges (d.h. nicht normales) Untersuchungsergebnis bedeutet noch nicht, dass Sie Krebs haben, sondern ist häufig Hinweis auf eine Entzündung im Gebärmutterhals oder in der Scheide, die gut behandelt werden kann.
Danach ist eine Kontrolle empfehlenswert. Entscheidend für das weitere Vorgehen ist das Ausmaß der Veränderung bzw. das Stadium der Erkrankung. Leichte Auffälligkeiten der Zellen normalisieren sich oft von selbst oder nach Behandlung der Entzündung wieder. Hier genügt eine Abstrichkontrolle in regelmäßigen (zumeist drei bis sechsmonatigen) Abständen.
Die Pap Gruppen
Nach der Beurteilung der Abstriche am Mikroskop, werden die erhobenen Befunde verschiedenen Gruppen zugeordnet.
Gruppe I und II = unauffälliger Befund
In den vorliegenden unauffälligen Abstrichen beider Gruppen findet sich kein Hinweis auf einen Gebärmutterhalskrebs oder dessen Vorstufen.
Gruppe III = zweifelhafter Befund
Nicht sicher beurteilbarer und daher unklarer Abstrich, meist mit deutlichen entzündlichen oder degenerativen Veränderungen, so dass keine sichere Aussage möglich ist, ob Anzeichen für einen Gebärmutterhalskrebs oder dessen Vorstufen vorliegen. In den meisten Fällen ist eine kurzfristige
Abstrichkontrolle nach vorheriger Entzündungsbehandlung oder Hormongabe ausreichend, um eine sichere Beurteilung zu ermöglichen.
Gruppe IIId = auffälliger Befund
Im Abstrich sind auffällige Veränderungen nachweisbar, die als leichte oder mäßige Dysplasie bezeichnet werden. In der Regel handelt es sich dabei um die Vorstufen eines Gebärmutterhalskrebses, welche auf die Oberfläche des Muttermundes beschränkt sind. Etwa 70% bis 80% dieser Veränderungen bilden sich selbständig zurück, so dass regelmäßige Abstrichkontrollen ausreichen.
Gruppe IV = auffälliger Befund
Im Abstrich sind auffällige Veränderungen nachweisbar, die als schwere Dysplasie oder Carcinoma in situ bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um die Vorstufen eines GebärmutterhaIskrebses. Die Veränderungen sind ausgeprägter als in der Gruppe IIId und noch auf einen begrenzten Bezirk am Muttermund beschränkt, aber in den nächsten Jahren kann sich daraus ein Gebärmutterhalskrebs entwickeln. Eine weitere Behandlung ist notwendig.
Gruppe V = auffälliger Befund
Im Abstrich sind auffällige Veränderungen nachweisbar, die am einen Gebärmutterhalskrebs oder eventuell auch auf andere Tumore des Unterleibs hinweisen. Eine weitere Abklärung sollte unbedingt durch Ihren Frauenarzt eingeleitet werden.