Sprunggelenkorthese in Österreich

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Sprunggelenkorthese

Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, was eine Fixierung oder zumindest eine Einschränkung des ansonsten beweglichen oberen Sprunggelenkes bewirkt.

Starre oder dynamische Sprunggelenktorthese?

Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, was eine Fixierung oder zumindest eine Einschränkung des ansonsten beweglichen oberen Sprunggelenkes bewirkt.

Die starre Orthese
Die starre Orthese hat ihre Berechtigung, wenn es darum geht, den statischen Einfluss auf benachbarte Gelenke auszunützen, oder z.B. einer Hypotonie mit Stabilisierung entgegenzuwirken. Ist ein Patient nicht in der Lage seiner Dorsalextension im OSG entgegenzuwirken, kann er sich im Stand kaum stabilisieren und neigt dazu, auf die Nase zu fallen. Ebenfalls bei einem redressierbaren Hakenfuss können wir der ganzen Körperstatik ein stabiles Fundament geben, welches einen Hebel gegen das nach vorne Fallen des Knies oder des ganzen Körperschwerpunktes bewirkt.

Nicht zu unterschätzen ist der Einfluss einer starren Orthese auf die gesamte Körperkontrolle. Ist das Sprunggelenk einer Schiene in 90° aufgebaut und wir unterlegen einen Absatz, bewirkt dies einen Schub im Knie nach vorne und kann den Patienten aus dem Gleichgewicht bringen. Umgekehrt bewirkt eine Reduktion des Absatzes oder ein Unterbau im Vorfussbereich einen Schub des Knies nach hinten, was ebenfalls ein Ungleichgewicht zur Folge haben kann. Wir können uns also nicht genug über diesen Einfluss bewusst sein, welcher einen Patienten aus der Balance werfen kann. Umgekehrt kann dieses Wissen auch zur Stabilisierung bei Spitz- oder Hakenfüssen und weiteren statischen Anomalien genutzt werden.

Mit der starren Orthese wird die körpereigene Statik des Patienten so gut wie möglich übernommen, gleichzeitig wird eine maximale Korrektur der Fusssituation erreicht.

Die dynamische Orthese

Bei flexiblen Orthesen oder Orthesen die mit Knöchelgelenken ausgestattet sind, stehen eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Verfügung welche eine gezielte Einschränkung der Bewegungsfreiheit einseitig oder beidseitig zulassen. Dies ermöglicht einerseits gegen Kontrakturen zu sperren, in der Gegenseite jedoch eine Extension zuzulassen. Dafür ist die Flexorthese (Federothese 1.2.11 und 1.3.10) ein typisches Beispiel.

Mit frei beweglichen Orthesen (z.B. 1.3.09) kann eine Varus-Valgus-Stellung verhindert werden ohne jedoch die Plantar- und Dorsal-Extension im OSG einzuschränken.

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